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Gerlach Optik + Akustik GmbH & Co. KG

Schleifabfall, Unsere Geschäftsräume, KINDEROPTOMETRIE..., Brillengläser
Adresse / Anfahrt
Hersfelder Straße 7
36277 Schenklengsfeld
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-09:
(Erbringung von Dienstleistungen und Ausführung jedweder sonstigen Tätigkeiten in den Bereichen Augenoptik und Hörgeräteakustik. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hersfelder Straße 7, 36277 Schenklengsfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Gerlach Verwaltungs GmbH, Schenklengsfeld (Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2991), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-21:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.02.2021 mit Nachtrag vom 29.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tag das Vermögen der "Optik Akustik Gerlach" e.K. mit Sitz in Schenklengsfeld als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 21.06.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.