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Gesellschaft für systemische Jugendhilfe gGmbH

Teilstationäres, Gespeichert, Tagesgruppe..., Familienhilfe, Schulbegleitung
Adresse / Anfahrt
Kehler Straße 39
76437 Rastatt
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-09-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2017. Geschäftsanschrift: Kehlerstraße 39, 76437 Rastatt. Gegenstand: ist die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. Dies wird insbesondere verwirklicht durch: - sowohl ambulante als auch stationäre Beratung und Betreuung junger Menschen und deren Familien aus schwierigen Lebensverhältnissen, die der Hilfe zur Erziehung bedürfen (gemäß § 27 in Verbindung mit §§ 31, 34, 35a, 41 SGB VIII); - Bereitstellung von Wohnraum für solche Jugendliche und Heranwachsende in Verbindung mit pädagogisch-therapeutischer Betreuung; - Hilfestellung zur Wiedereingliederung in soziale Bezüge für Jugendliche und Heranwachsende in persönlichen Krisensituationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schloß, Martin, Freiburg im Breisgau, *12.09.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Verein für systemische Jugendarbeit, Beratung und Therapie e.V.", Rastatt (Amtsgericht Mannheim VR 520752) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.