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Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH

Veranstaltungen, Verwertungsgesellschaft, Bildtonträgern..., Lizenznehmer, Veranstaltungswirtschaft, Mitschnitte, Alleingesellschafter der GWVR, Bildtonträger, BVMI
Adresse / Anfahrt
Lenhartzstraße 15
20249 Hamburg
1x Adresse:

Postfach 202364
20216 Hamburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2011. Geschäftsanschrift: Lenhartzstr. 15, 20249 Hamburg. Gegenstand: die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im Sinne von § 81 UrhG ergeben oder auf Veranstalter übertragen sind (nachfolgend "Veranstalterrechte" genannt). Das Unternehmen ist berechtigt und ggf. nach § 11 UrhWG verpflichtet, denjenigen, die die Veranstalterrechte nutzen wollen, die erforderliche Genehmigung zu erteilen oder in die Nutzung einzuwilligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Ulbricht, Johannes, Hamburg, *24.05.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-12-22:
Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer vertreten, ist nur einer bestellt, vertritt dieser allein.

2014-10-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma, Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Vertretung). Neue Firma: Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im Sinne von § 81 UrhG ergeben oder Rechte im Sinne von § 81 UrhG, die auf Berechtigte übertragen sind (nachfolgend "Veranstalterrechte" genannt) sowie die rechtmäßige Verteilung der sich hieraus ergebenden Einnahmen an die Berechtigten. Das Unternehmen ist berechtigt und nach § 11 UrhWahrnG verpflichtet, denjenigen, die die Veranstalterrechte nutzen wollen, die erforderliche Genehmigung zu erteilen oder in die Nutzung einzuwilligen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2017-02-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 1 Abs. 3 . Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im Sinne von § 81 UrhG originär ergeben oder Rechte im Sinne von § 81 UrhG, die auf Berechtigte übertragen sind (nachfolgend "Veranstalterrechte" genannt) sowie die rechtmäßige Verteilung der sich hieraus ergebenden Einnahmen an die Berechtigten. Das Unternehmen ist berechtigt und nach § 34 VGG verpflichtet, denjenigen, die die Veranstalterrechte nutzen wollen, die erforderliche Genehmigung zu erteilen oder in die Nutzung einzuwilligen.

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