Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Gesundheitswerk Bethel Berlin gemeinnützige GmbH

Facility Management, Seniorenzentrum, BethelNet..., Projektwettbewerb, Reha-Klinik, Geriatrische, Oeynhausen und Wiehl, Trossingen und München, Seniorenwohnungen
Adresse / Anfahrt
Promenadenstraße 5a
12207 Berlin
1x Adresse:

Schorndorfer Straße 81
73642 Welzheim


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2010
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-24:
Firma: Diakoniewerk Bethel gemeinnützige GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Promenadenstr. 5 a, 12207 Berlin Gegenstand: Das Betreiben von Einrichtungen und die Erbringung von Leistungen im Wohlfahrtswesen, öffentlichen Gesundheitswesen sowie in der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Verwirklichung mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Zweck und Zweckverwirklichung: (1) Die Gesellschaft ist eine Mittelbeschaffungskörperschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, welche die Zwecke der Gesellschaft gemäß § 3 Abs. 2 dieses Gesellschaftsvertrages und die Zwecke der Diakonie verfolgt. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrts- und öffentlichen Gesundheitswesens, der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe und die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen gemäß § 53 AQ. Zweck der Gesellschaft ist zudem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (3) Die Gesellschaft verwirklicht die Zwecke der Diakonie durch Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am Menschen, insbesondere im Wohlfahrtswesen u. a. durch Betreiben von diakonischen, stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen, Mahlzeitendienste und Familienpflege gemäß der § 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 lit. a AO; im öffentlichen Gesundheitswesen u. a. durch Betreiben von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren sowie Rehabilitationseinrichtungen gemäß der § 53, 66 sowie § 68 Abs. 1 lit. a AO; in der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe u. a. durch Entwicklung und Betreiben von sozialen Hilfs- und Beratungsangeboten, therapeutischen und sozialpädagogischen Aktivitäten für dieser Art bedürftige Menschen; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements u. a. durch Gemeindediakonie, missionarische, diakonische, soziale Dienste und Veranstaltungen (z. B. Vorträge, Ausstellungen, Konzerte) im In- und Ausland mit unmittelbar kirchlich-diakonischem Bezug; Verwirklichung mildtätiger Zwecke durch die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gemäß § 53 AO u.a. durch Pflege, Betreuung von Betagten, Behinderten, Arbeitslosen, Asylbewerbern, Ausländern; Verwirklichung kirchlicher Zwecke u. a. mittels Durchführung von Gottesdiensten in den diakonischen Einrichtungen der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften, Gewährung von geistlichem Beistand. Die Gesellschaft unterscheidet dabei nicht nach Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Konfession, religiöser oder politischer Anschauung dessen, dem die Erfüllung einer Aufgabe zugute kommt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AC). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stamm- bzw. Grundkapital: 250.000,00 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 1. Behle, Karl H., *19.08.1948, Berlin; Geschäftsführer:; 2. Dr. Lehmann-Giannotti, Katja, *27.03.1966, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.06.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Diakoniewerk Bethel e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 101 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.06.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2011-10-12:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Organe der Gesellschaft), § 10 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung) und § 14 (Aufgaben des Aufsichtsrates)..

2012-06-15:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9 (Geschäftsführung) und § 12 (Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung).

2012-09-05:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung) und § 14 (Aufgaben des Aufsichtsrates). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.06.2012 und dem Zustimmungsbeschluss vom gleichen Tage den Geschäftsbetrieb der Diakoniestation Bethel Welzheim als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf die dadurch neu gegründete Pflegedienst Bethel Welzheim gemeinnützige GmbH mit Sitz in Welzheim (Amtsgericht Stuttgart, HRB 742336) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2013-01-09:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 12 (Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung).

2013-11-18:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 17 (Vermögensanfall).

2015-04-16:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung), § 12 (Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung), § 13 (Aufsichtsrat) und § 14 (Aufgaben des Aufsichtsrates).

2016-01-26:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.01.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 und § 13 (Aufsichtsrat).

2016-08-11:
Gegenstand: Das Betreiben von Einrichtungen und die Erbringung von Leistungen im Wohlfahrtswesen, öffentlichen Gesundheitswesen sowie in der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Verwirklichung mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen ihrer Satzungszwecke auch an anderen Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen und andere Gesellschaften zu gründen. Die Gesellschaft kann alle Nebengeschäfte betreiben, die der Förderung der Gesellschaft dienlich sind. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören die Übernahme und der Vollzug von Versorgungsverpflichtungen, insbesondere durch Gewährung von Leistungen an Diakonissen der Bethel Schwesternschaft, deren Versorgungsverhältnisse im Wege der Verschmelzung auf die Gesellschaft übergegangen sind. Dies erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Versorgungsregelung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Diakoniegemeinschaft Bethel gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 150776 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-04-03:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 1 , § 9 (Geschäftsführung), § 13 (Aufsichtsrat) und in § 15 (Aufgaben des Aufsichtsrates).

2017-12-21:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 13 .

2018-09-20:
Firma: Gesundheitswerk Bethel Berlin gemeinnützige GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 1 , § 7 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 9 (Geschäftsführung), § 13 (Aufsichtsrat), § 14 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und § 15 (Änderung des Gesellschaftsvertrages).

2020-02-25:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.02.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 , § 9 (Geschäftsführung), § 10 (Aufgabe und Rechte der Gesellschafterversammlung), § 13 (Fakultativer Aufsichtsrat), § 14 (Aufgaben des fakultativen Aufsichtsrats), § 17 (Vermögensanfall). Ferner entfällt der bisherige § 18 (Kosten) und die nachfolgende Nummerierung ist entsprechend angepasst.

Marketing