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Getränke Lorse GmbH

Absatzstätte, Industriepartner, Geschäftsbeziehung..., Gastronomieoptionen, Kundenstammdaten
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 2
42499 Hückeswagen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-09-20:
Ausgeschieden als Geschäftsführer: Lorse, Klaus. Einzelprokura: Kups, Uwe, Hückeswagen, *24.01.1961; Lorse-Unke, Beate, Hückeswagen, *27.02.1960.

2006-01-10:
Prokura erloschen: Zechel, Hartmut Hermann.

2007-05-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2007 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Sodann wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 148.000.- Euro aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) ,§ 11 (Einziehung) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. 200.000,00 EUR.

2011-05-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a. Großhandel und Einzelhandel mit Getränken jeder Art, Betrieb von Gastronomie und gastronomieähnlichen Unternehmen jeder Größe, betriebswirtschaftliche Beratung bei der Planung und Durchführung gastronomischer Betriebe; b. Anpachtung und Verpachtung von Beherbergungs- und Bewirtungsbetrieben aller Art, Verwaltung und Betrieb solcher Unternehmen sowie deren Finanzierung. Geschäfte, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen sind nicht Gegenstand des Unernehmens. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.05.2011 mit der Lorse Verwaltungs- und Verpachtungs-GmbH mit Sitz in Hückeswagen (Amtsgericht Köln, HRB 37563) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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