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Getränkevertrieb Gortner GmbH

Datenverarbeitung, Einöd, Getränkelieferant..., Getraenke
Adresse / Anfahrt
Raiffeisenstraße 1
66424 Homburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-11-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2015. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 1, 66424 Homburg. Gegenstand: Der Handel mit Getränken, Gastroservice, der Zeltverleih. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gortner, Helmut, Homburg, *25.08.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-01-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 das gesamte Vermögen des von Herrn Gortner, Helmut, Homburg, geb. 25.08.1960, unter der Firma Getränkevertrieb Gortner Party und Gastro Service e. K. mit Niederlassung in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 12031) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.