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Gewobau Gesellschaft für Wohnungsbau, Vechta, mbH

Immobilienservice, WohnStuBe, Fremdverwaltung..., Bexaddesiedlung, Technikertreffen, Bauvoranfrage, Neubauvorhaben, Einbrechern
Adresse / Anfahrt
Ravensberger Straße 11
49377 Vechta
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-05:
Am 27.9.2007 wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2008-10-10:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2013-12-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Franz, kfm. AngestelIter, Steinfeld. Bestellt als Geschäftsführer: Engelmann, Tony, Vechta, *03.12.1984.

2017-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 , § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Die Bestimmungen des § 4 (Zustimmung zur Abtretung von Geschäftsanteilen) wurden geändert und in § 18 verschoben. Die nachfolgenden §§ ändern sich dadurch in der Nummerierung und rücken um jeweils eine Nummer auf. Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2016 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung), § 9 (Aufsichtsrat), § 12 (Beschlüsse des Aufsichtsrates), § 13 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates), § 14 (Gesellschafterversammlung), § 15 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 16 (Form der Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 17 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung), § 18 (Aufgaben und Befugnisse der Gesellschafterversammlung), § 19 (Beschlussfähigkeit, Mehrheitserfordernisse), § 21 (Rücklagen, Gewinnverteilung und Verlustdeckung), § 23 (Bilanzverlust), § 24 (Offenlegung/Veröffentlichung/Vervielfältigung/Bekanntmachung) und § 25 (Prüfung der Gesellschaft) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

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