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GfO Gesellschaft für Online-Marketing UG (haftungsbeschränkt)

Überführung, Bestattungsangebote, Ernstfall Ihre Angehörigen..., Bestatter, Bestattungskosten, Urne, Bestattungen, Krematorium, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge
Adresse / Anfahrt
Liblarer Straße 25
50321 Brühl
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2010. Die Gesellschafterversammlung hat am 17.01.2011 beschlossen, den Sitz von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRB 62932) nach Hürth zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Abs. 1 zu ändern. Geschäftsanschrift: Weilerstr. 130 B, 50354 Hürth. Gegenstand: Die Vermarktung von Werbeflächen aller Art im Internet. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Pohl, Markus, Brühl, *14.04.1980, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Brühl beschlossen. Brühl. Änderung zur Geschäftsanschrift: Liblarer Straße 25, 50321 Brühl.

2018-07-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Demand IT UG mit Sitz in Brühl verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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