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Global IP Telecommunications GmbH

GlobalIPTel, CTI, TAPI..., Unified Communications, Juggler, VoIP für Unified, SIP, SDK, Primeworx
Adresse / Anfahrt
An der Lehmkaut 6
35641 Schöffengrund
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-11-20:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Global IP Telecommunications Limited, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht mit Sitz in Birmingham, United Kingdom, Companies Register für England und Wales, NR. 05432313 eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Primeworx Online-Products GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Primeworx Online-Products GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Primeworx Online-Products GmbH nach § 122 a Abs 2 iVm § 19 Abs 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Primeworx Online-Products GmbH gem. § 122 a Abs 2 iVm § 22 Abs 1 Satz 3 UmwG auf diese Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmassse haben, die nach der gesetzlichen Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleitungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Primeworx Online-Products GmbH unter deren Geschäftsanschrift : Am weißen Stein 22, 35641 Schöffengrund, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitsung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Primeworx Online-Products GmbH gefordert werden muss. Die Gläubiger der übertragenden Global IP Telecommunications Limited können gemäß § 11 (c) CCBMR nach Bekanntmachung der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanentwurfes durch den registrar des Companies House für England und Wales beim High Court of Justice die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. In diesem Fall muss die Gläubigerversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der Verschmelzung zustimmen. (§14 CCBMR) . Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung sämtlicher Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können kostenlos bei der Primeworx Online-Products GmbH z.Hd. von Michael Best, Am weißen Stein 22, 35641 Schöffengrund eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.

2019-03-04:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Am weißen Stein 22, 35641 Schöffengrund-Schwalbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 04.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Global IP Telecommunications Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-03-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: Global IP Telecommunications GmbH. Geschäftsanschrift: Vor der Lehmkaut 6, 35641 Schöffengrund.

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