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Global Players Consulting GmbH

Unternehmensberatung, Flyer_ProCERT, Interdependenzen..., Zertifizieren, Competence, Komplexität, Unsicherheiten
Adresse / Anfahrt
Bremer Heerstraße 35
26135 Oldenburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2009. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 1, 26129 Oldenburg. Gegenstand: Unternehmens- und Wirtschaftsberatung aller Art, Projektmanagement, Interimsmanagement, Konzeption, Koordination und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, Herstellung und Vertrieb von Software, Dienstleistungen und Beratung im Bereich der IT-Systeme und Software sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Biehler, Herbert, Oldenburg, *16.05.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Biehler, Uda, Oldenburg, *26.05.1966.

2015-02-03:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Technologiepark 4, 26129 Oldenburg.

2015-02-10:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Im Technologiepark 4, 26129 Oldenburg .

2016-08-23:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bremer Heerstraße 35, 26135 Oldenburg.

2017-01-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.01.2017 mit der Global Players Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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