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GlobalKids Rhein-Main gGmbH

Holzwerkstatt, Kiddy Logo, Navy..., Kiddy Doppel
Adresse / Anfahrt
Wiesbadener Straße 99
55252 Mainz-Kastel
1x Adresse:

Nelly-Sachs-Straße 9
55129 Mainz


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HR-Bekanntmachungen:

2021-11-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2021. Geschäftsanschrift: Wiesbadener Straße 99, 55252 Mainz-Kastel. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenverantwortliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung i.S.d. § 52 S. 1 Abs. 2 Nr. 4, 7 der Abgabenordnung. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung und Betrieb von Kindertagesstätten und/oder anderer pädagogischer Einrichtungen im Sinne dieser Satzung. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen soll durch pädagogisch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zubek, Peter, Taunusstein, *18.06.1978, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des EG Kiddy e.V. mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, VR 3174). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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