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Goldesel Edelmetallhandelsgesellschaft mbH

Walsum und Rumeln, Silberankauf, Spektrometer..., Goldankauf
Adresse / Anfahrt
Dr. Wilhelm Roelen Straße 429
47179 Duisburg
2x Adresse:

Potmannstraße 1
47239 Duisburg


Franz-Lenze-Platz 54
47178 Duisburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-06-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2021. Geschäftsanschrift: Dr. Wilhelm-Roelen-Straße 429, 47179 Duisburg. Gegenstand: Handel mit Gold, Silber und anderen Edelmetallen, mit Diamanten, Edelsteinen und sonstigem Schmuck und Waren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schneider, Julia Joanna, Duisburg, *15.06.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.09.2021 mit der Goldesel Duisburg UG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 29360) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.