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GoodFilm GmbH

Film- und Fernsehstudio, Consulting, Produktion..., Ideen, Medien
Adresse / Anfahrt
Dornhaldenstraße 10/1
70199 Stuttgart
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2008-05-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2008. Gegenstand: Die Beratung und Produktion von AV-Medien sowie die Kommunikationsberatung von Unternehmen. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Heinisch, Jürgen, Hamburg, *18.03.1948; Meier-Bartlog, Thorsten, Stuttgart, *11.08.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-01-19:
Geschäftsanschrift: Dornhaldenstr. 10/1, 70199 Stuttgart.

2009-10-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Heinisch, Jürgen, Hamburg, *18.03.1948.

2010-07-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Firma geändert; nun: GoodFilm GmbH.

2015-08-05:
Bestellt als Geschäftsführer: Klingler, Alexander, Blaustein, *16.07.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Meier-Bartlog, Thorsten, Stuttgart, *11.08.1975.

2015-10-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2017-04-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 20.000,00 EUR herabgesetzt. Stammkapital nun: 40.000,00 EUR.

2018-03-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Lincke, Joachim, Stuttgart, *15.07.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Klingler, Alexander, Blaustein, *16.07.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-07-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kern, Wolf, Stuttgart, *14.05.1972.

2018-08-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2019-07-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lincke, Joachim, Stuttgart, *15.07.1977.

2020-01-27:
Bestellt als Geschäftsführer: Pohl, Armin, Altdorf, *05.10.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klingler, Alexander, Blaustein, *16.07.1968. Prokura erloschen: Kern, Wolf, Stuttgart, *14.05.1972.

2020-04-30:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mackevision Medien Design GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 243735) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.