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Graeser Druck mbH

Bekleidungsgeschäft, Finkenwerder, Finkwarder Deern..., Schiffchen, Druckservice, Verfügbarer Lagerbestand, Wochen nach Druckfreigabe, Druckausführung, Druckgruppe, Druckvorkosten, Druckart
Adresse / Anfahrt
Köhlfleet-Hauptdeich 20
21129 Hamburg
2x Adresse:

Neßpriel 2
21129 Hamburg


Schallnsteed 6
21129 Hamburg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 8 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Graeser Druck mbH. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr nur im elektronischen Bundesanzeiger.

2008-08-20:
Firmenname berichtigt: Graeser Druck GmbH.

2011-01-05:
Geschäftsanschrift: Schallnsteed 6, 21129 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Graeser, Carmen, Hamburg, *14.12.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Graeser, Barbara, geb. Häcker, Kauffrau, Hamburg.

2019-10-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Graeser Druck e.K. auftretenden Kaufmann Graeser, Carmen übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Graeser Druck e.K. am 17.10.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.