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Granit Geyger GmbH

Verlegeplatten, Überlaufrinnen, Beckenrandsteine..., Duschtassen, Schachtabdeckungen, Laufschienen-Steine, Skimmersteine, Unterwasser-Treppen, Spezialanfertigung
Adresse / Anfahrt
Merseburger Straße 35
04435 Schkeuditz
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-10-01:
Neue Firma: Granit Geyger GmbH.

2018-11-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2018. Geschäftsanschrift: Merseburger Straße 35, 04435 Schkeuditz. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit, sowie Be- und Verarbeitung von Natursteinprodukten, insbesondere Granit, sowie Ceramic. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran beteiligen oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Geyger, Sven, Schkeuditz, *01.11.1966; Geyger, Regine, Schkeuditz, *03.09.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Granit Geyer e.K. mit Niederlassung in Schkeuditz (Amtsgericht Leipzig, HRA 18046) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 16.08.2018. Die Eintragung wurde wirksam mit Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 06.11.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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