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Gransee Baugesellschaft mbH

Bauunternehmen, Bades mit Fliesen, Ihres Bades..., Modernisierung Ihres Bades, Dämmlösungen, Sauberlauffliesen, Terralis, Keramikplatten, Einblasdämmung, PDF-erstellen, Beratungswelt
Adresse / Anfahrt
Mühlenstraße 2
31157 Sarstedt
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Geschäftsjahr) beschlossen.

2010-05-14:
Einzelprokura: Otten, Tobias, Algermissen, *02.05.1978.

2013-06-19:
Einzelprokura: Rassmuss, Sigmone, Nordstemmen, *09.06.1964. Prokura erloschen: Otten, Tobias, Alfeld, *02.05.1978.

2013-06-19:
Einzelprokura: Rassmus, Sigmone, Nordstemmen, *09.06.1964.

2013-11-13:
Prokura von Amts wegen nach § 384 FamFG gelöscht bei: Rassmus, Sigmone, Nordstemmen, *09.06.1964. Die Gesellschaft ist aufgelöst durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

2014-08-07:
Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

2016-03-04:
Einzelprokura: Uetzmann, Christoph, Eicklingen, *06.12.1973.

2021-04-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Gransee Bauunternehmen e.K., Sarstedt im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 das Unternehmen des von dem Einzelkaufmann Michael Gransee unter der Firma Gransee Bauunternehmen e.K., in Sarstedt betriebenen Unternehmens als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heute wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.