Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Grill Worm Pieper MVZ - GmbH

Praxisklinik, Internetdiensteanbieters, Behandlungszeiten..., Versorgungszentrum, Arbeitsunfällen, Fernmündliche, Parkhaus Schillerplatz, staufenklinik
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 50
73033 Göppingen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-09-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2018 mit Nachtrag vom 27.08.2018. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 50, 73033 Göppingen. Gegenstand: Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von zulässigen Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Dr. Grill, Christian, Göppingen, *29.11.1972; Dr. Pieper, Timo, Welzheim, *17.05.1972; Dr. Worm, Stefan, Göppingen, *09.09.1963, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Grill Worm Pieper Partnerschaft von Ärzten", Göppingen gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.