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Gross Abbruch-Recycling GmbH

Bauschutt-Entsorgung, Webdesign-PRJEKT, Landkreis Nienburg..., Ziegelrecycling, Mutterboden, Ziegel, Bauschuttannahme, Betonrecycling
Adresse / Anfahrt
Wellie 75
31595 Steyerberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Betrieb eines Abbruchunternehmens insbesondere zum Abbruch von Gebäuden und Anlagen sowie die Be- und Verarbeitung von Recyclingmaterial, einschließlich des Handels solcher Materialien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fildebrand, Kerstin, 31638 Stöckse, *11.06.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Kerstin Fildebrand, 31638 Stöckse/Wenden unter der Firma G.ross Abbruch Recycling e. K. mit Sitz in 31638 Stöckse-Lohe (Amtsgericht Walsrode, HRA 200024 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.02.2007. Die Ausgliederung ist durch die gleichzeitge Eintragung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2007-07-26:
75, 31595 Steyerberg-Wellie). Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Steyerberg-Wellie beschlossen. Steyerberg-Wellie.