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Gruler & Cleve Consulting GmbH

Beratung und Consulting, Stadtentwässerung, REDPIXEL..., Wohnungswirtschaft, Datei-Nr, IFAT, RPA, ABAP, Dynpro
Adresse / Anfahrt
Kiebitzredder 1
24220 Flintbek
1x Adresse:

Landsberger Straße 529
81241 München


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2009
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2011-09-28:
Name der Firma: Gruler & Cleve Consulting GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Flintbek; Geschäftsanschrift: Kiebitzredder 1, 24220 Flintbek; Gegenstand: Die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Beratung, Programmierung, IT-Support und Produktentwicklung für Firmen unterschiedlichster Branchen; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Cleve, Holger, *21.05.1977, Weilheim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Gruler, Thomas, *08.12.1962, Flintbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.09.2011; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gruler & Cleve Consulting OHG mit Sitz in Flintbek (Amtsgericht Kiel, HRA 7503 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.09.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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