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libellus GmbH

Buch, Papeterie und Buchhandlung, Animationsdateien..., Oldb, Schutz des Urheberrechts, Schutzgesetze, Meinungsverschiedenheiten, Grundei, beschränkter, Bedingungen des Auftraggebers, Seite Webdokument
Adresse / Anfahrt
Am Kirchplatz 21
26441 Jever
8x Adresse:

Gökerstraße 35
26384 Wilhelmshaven


Poststraße 1
26655 Westerstede


Hauptstraße 73
26188 Edewecht


Große Wasserpfortstraße 19
26441 Jever


Menkestraße 25
26419 Schortens


Hauptstraße 136a
26188 Edewecht


Hauptstraße 23
49429 Visbek


Hauptstraße 7
26452 Sande


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2007 mit Änderung vom 26.04.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist - der Handel mit Schreibwaren, Bastelartikeln sowie Büroartikeln aller Art - Beteiligung an Unternehmen mit gleichen oder artverwandten Geschäftszweck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Opitz, Sven, Jever, *17.11.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-12-05:
Mit der OPC Management Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Jever (Amtsgericht Oldenburg HRB 131618) als herrschendem Unternehmen ist am 09.10.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2013-03-22:
Der mit der OPC Management Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Jever (Amtsgericht Oldenburg HRB 131618) am 09.10.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Erklärung der beherrschten Gesellschaft vom 02.06.2012 zum 31.12.2012 gekündigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2014-09-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: libellus GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Kirchplatz 21, 26441 Jever. Handel mit Schreibwaren, Bastelartikeln sowie Büroartikeln aller Art, sowie von Tabakwaren, Zeitungen, Süßwaren, ohne besondere staatliche Genehmigung handelbaren Genussmitteln, Betrieb von Buchhandlungen, Handel mit Geschenkartikeln sowie Betrieb von Post- und Lottofilialen sowie Handel mit Spielwaren und vergleichbaren Artikeln sowie Erbringung aller dazugehörigen Dienstleistungen, Beteiligung an Unternehmen mit gleichen oder artverwandten Geschäftszweck. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2014 mit der libellus GmbH mit Sitz in Sande (Amtsgericht Oldenburg HRB 206010) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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