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Gundlach GmbH & Co. KG Wohnungsunternehmen

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Adresse / Anfahrt
Am Holzgraben 1
30161 Hannover
2x Adresse:

Wedekindstraße 14
30161 Hannover


Dopmeyerhof 1
30655 Hannover


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-08:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Gundlach GmbH & Co. KG Wohnungsunternehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Gundlach GmbH & Co. Grundstücksgesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover - HRA 23634) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2008-09-22:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gundlach Wohnungsunternehmen Verwaltungs-GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 203260), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Gundlach Beteiligungs-GmbH, Hannover (AG Hannover HRB 5384).

2009-08-26:
Geschäftsanschrift: Am Holzgraben 1, 30161 Hannover.

2009-09-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2009 mit der Gundlach GmbH & Co. KG Grundstücksverwaltung Ahlem mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 26117) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-05-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.03.2019 mit der Gundlach Erneuerbare Energien Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 209032) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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