Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Gut Sternberg GmbH & Co. KG

Anstellung, Schweinehaltung, Herdenmanager..., Tierwirt, Biogasanlagen, Arbeitspensum, PDF-Export, Anlagenfahrer, Arbeitsort
Adresse / Anfahrt
Am Hof 1
19406 Gägelow
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-09-20:
(Gegenstand der Gesellschaft ist die Erzeugung von pflanzlichen Agrarprodukten, von Milch, Kälbern und Zuchtkühen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 18, 19406 Borkow. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Gut Kobrow Verwaltungsgesellschaft mbH, Kobrow/ OT Wamckow (Amtsgericht Schwerin HRB 7880). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Marktfrucht und Rinderzucht GmbH, Borkow (Amtsgericht Schwerin, HRB 7880) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016.

2016-12-21:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Gut Sternberg GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Sternberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Hof 1, 19406 Sternberg OT Gägelow.

2017-05-29:
Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Gut Sternberg Verwaltungsgesellschaft mbH, Kobrow .

2021-08-12:
Im Zuge der Verschmelzung eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: STG Sechsundsechzigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Selm . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2020 mit der STG Erste Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Selm (Amtsgericht Dortmund HRA 18748) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-12:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: STG Sechsundsechzigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Selm .