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Gutbrod Modehaus GmbH & Co.KG

Wunschzettel, Jeans, Mäntel..., Sweatshirts, Wäsche, Shorts, Hosen
Adresse / Anfahrt
Marktplatz 37
92342 Freystadt
1x Adresse:

Untere Marktstraße 12-14
92318 Neumarkt i.d.OPf.


Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-16:
Gutbrod Modehaus GmbH & Co.KG, Freystadt (Marktplatz 37, 92342 Freystadt, Der Handel und Vertrieb von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren, insbesondere von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Mode Gutbrod Beteiligungs-GmbH, Freystadt (AG Nürnberg HRB 23244), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-03-02:
Die Ausgliederung wurde am 27.02.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 7717).

2007-03-02:
Auf die Gesellschaft ist die von dem Einzelkaufmann Hubert Gutbrod, Freystadt, *15.02.1957, unter der Firma Textilhaus Gutbrod mit dem Sitz in Freystadt (Amtsgericht Nürnberg HRA 7717) betriebene Einzelfirma ausgegliedert auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 26.02.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

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