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Stein Maschinenbau GmbH

Lohnfertigung, Metallaufspritzen, Passfedernuten..., Werkstücke, Werkzeugen, Keilnut
Adresse / Anfahrt
Königsteiner Straße 10
65197 Wiesbaden
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2018. Geschäftsanschrift: Königsteiner Straße 10, 65197 Wiesbaden. Gegenstand: die Konstruktion, Herstellung, An- und Verkauf, Montage, Reparatur und Wartung von Maschinen, Maschinen- und Ersatzteilen aller Art, insbesondere von Sondermaschinen, sowie die Lohnfertigung von Maschinen- und Ersatzteilen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Rechtsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stein, Eric, Rettert, *07.12.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals unter Einbringung des einzelkaufmännischen Unternehmens Eric Stein Maschinenbau e.K. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10899) im Wege der Ausgliederung um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Eric Stein Maschinenbau e.K. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10899) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2019-09-12:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 03.09.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.