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Hörgeräte Lorenz e.K.

Gesundheitswesen, Hörakustikers, Gehörschutz..., Kostenträgern, VIDEONEWS, Hörhilfen, Eintrittstermins, Einfühlungsvermögen und Gespür, Hinter-dem-Ohr, Hörakustik in Mittelbaden, Hörgeräteakustiker/in
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 1e
77815 Bühl
Kontakt
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-07:
(Alle Tätigkeiten des Hörgeräteakustikerhandwerks, insbesondere die fachgerechte Anpassung und Fertigung von Hörgeräten einschließlich dem Verkauf von Hörgeräten und Zubehör.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 1 e, 77815 Bühl. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Filiale Achern, 77855 Achern, Geschäftsanschrift: Hauptstraße 13, 77855 Achern; Filiale Kehl, 77694 Kehl, Geschäftsanschrift: Hauptstraße 83, 77694 Kehl. Inhaber: Lorenz, Andreas, Bühl, *21.04.1962.

2013-07-05:
Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse vom selben Tag aus seinem Vermögen den Filialbetrieb in Kehl auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hörgeräte Lorenz Kehl GmbH & Co. KG", Kehl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703313), den Filialbetrieb in Achern auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hörgeräte Lorenz Achern GmbH & Co. KG", Achern (Amtsgericht Mannheim HRA 704975) und das in Bühl betriebene Hauptgeschäft, ohne die vorgenannten Filialbetriebe auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hörgeräte Lorenz Bühl GmbH & Co. KG", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 704970) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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