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Hörgeräte Leidecker GmbH & Co. KG

Hörstudio, Hörsysteme, Fernsehhilfen..., Hörsystemanpassung, Retraining, Gehörschutz, Signalanlagen, Hörgeräteherstellern, Tinnitus
Adresse / Anfahrt
Friedrichstraße 13
45772 Marl
4x Adresse:

Jahnstraße 92
59192 Bergkamen


Louise-Schröder-Straße 20
59192 Bergkamen


Bergstraße 118
45770 Marl


Am Lohtor 8
45657 Recklinghausen


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-06:
(Handel mit Hörgeräten, Beratung und Verkauf von medizinischen und medizinnahen Gegenständen, das Halten von Beteiligungen und der Vertrieb von Ladengeschäften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 13, 45772 Marl. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Leidecker Verwaltungs GmbH, Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16503).

2022-01-14:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Dagmar Leidecker, geb. am 04.10.1958 unter der Firma Hörstudio Leidecker e.Kfr. mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 2764) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.01.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.