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Hörsysteme Häusler GmbH

Gehörschutz, Ear, Ohrabformung..., Handelsregistergericht, Sinfona, Hörakustikmeister
Adresse / Anfahrt
Lüdische Straße 35
59590 Geseke
1x Adresse:

An der Burg 20
33154 Salzkotten


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-03-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2021. Geschäftsanschrift: An der Burg 20, 33154 Salzkotten. Gegenstand: Anpassung, Verkauf von Hörgeräten und Erbringung von Serviceleistungen im Bereich der Hörgeräteakustik sowie alle zu diesem Zweck zugehörigen Nebentätigkeiten, des Weiteren alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten auf dem Gebiet der Augenoptiker. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Häusler, Thomas, Borchen, *02.12.1974; Häusler, David, Paderborn, *03.08.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hörsysteme Häusler GmbH & Co. KG, Salzkotten (Amtsgericht Paderborn, HRA 4877) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 / 17.02.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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