2014-11-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2014. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 25, 49479 Ibbenbüren. Gegenstand: Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften der Computer- und Internettechnologie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind diese befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Hövermann, Markus, Ibbenbüren, *05.12.1972.
2016-08-19: Änderung zur Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 80, 49477 Ibbenbüren.
2017-04-19: Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus der Hövermann UG & Co.KG, Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRA 7038) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-04-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2016 Teile des Vermögens der Hövermann UG & Co.KG mit Sitz in Ibbenbüren als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.