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H & D shoes and more Hoffmann GmbH

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Adresse / Anfahrt
Göteborger Straße 7-13
66482 Zweibrücken
10x Adresse:

Würzburger Straße 13
91074 Herzogenaurach


Wilhelmstraße 37
75015 Bretten


Oltschstraße 4
66482 Zweibrücken


Hauptstraße 177
66589 Merchweiler


Dieselstraße 7
74629 Pfedelbach


Maisenbügele 11
74336 Brackenheim


Talweg 6
74254 Offenau


Daimlerstraße 63
74545 Michelfeld


Grubenweg 15
66386 St.Ingbert


Grubenweg 15
66386 St. Ingbert


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-05-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2013. Geschäftsanschrift: Göteborger Straße 7-13, 66482 Zweibrücken. Gegenstand: Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren, Accessoires, Sportartikeln und Bekleidung. Stammkapital: 155.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Hannelore, Zweibrücken, *24.03.1958; Hoffmann, Wolfgang, Zweibrücken, *03.03.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung der H & D shoes & more GmbH mit Sitz in Zweibrücken (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 1447) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.03.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2013.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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