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HB-Beckstein-Bau GmbH

Indernbuch, Verputzarbeiten, Maurerarbeiten..., A-K-T-U-E-L, Pflasterarbeiten, Verputz, Rohbauarbeiten, Betonarbeiten, Pflaster
Adresse / Anfahrt
Kirchenmauerweg 15
91790 Burgsalach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-05-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Kirchenmauerweg 15, 91790 Burgsalach. Gegenstand des Unternehmens: Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger , An- und Verkauf von Grundstücken, Übernahme von wirtschaftlicher (nicht rechtlicher) Beratung und Betreuung dritter Bauherrn, die Tätigkeit als Franchise-Unternehmer im Baubereich, die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, ferner die Tätigkeit als Bauunternehmen und alle Tätigkeiten, die damit zusammenhängen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beckstein, Horst, Burgsalach, *10.01.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen HB VMV GmbH, mit dem Sitz in Burgsalach (Amtsgericht Ansbach HRB 3602). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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