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Kontakt
200 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 200 Mitarbeiter
Formell
72x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-16:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Rohe, Michael L., Eldingen, *26.10.1943.

2007-03-27:
Eine aktuelle Aufsichtsratsmitgliederliste wurde eingereicht.

2007-03-27:
Bestellt als Vorstand: Emmert, Thomas, Sehnde, *19.04.1963; Hoffacker, Peter, Aachen, *16.11.1950; Wollschläger, Ulrich, Köln, *09.01.1955. Nicht mehr Vorstand: Dettmer, Werner, Kaarst, *14.07.1955; Dr. Heitmeyer, Klaus, München, *19.10.1954; Skowronek, Rainer, Langenhagen, *21.11.1956. Prokura erloschen: Emmert, Thomas, Dossenheim, *19.04.1963.

2007-06-04:
Wohnort von amtswegen berichtigt: Vorstand: Dr. Hinsch, Christian, Burgwedel, *01.08.1955. Mit der HDI Service AG in Hannover (Amtsgericht Hannover - HRB 60722) als herrschendem Unternehmen ist am 21.03.2007 Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 20.03.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der mit der Talanx AG in Hannover (Amtsgericht Hannover - HRB 52546) am 26.06.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.12.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2007-06-04:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft als übertragender Rechtsträger im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG als Teil ihres Vermögens ihre 100%ige Beteiligung an der Gerling Vertrieb Firmen und Privat AG, Köln (Amtsgericht Köln - HRB 52026) mitsamt aller Rechte und Pflichten ("Abzuspaltendes Vermögen") als Gesamtheit auf die HDI Service AG, Hannover (Amtsgericht Hannover - HRB 60722) übertragen.

2007-06-12:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft, Köln (Amtsgericht Köln HRB 582) verschmolzen werden.

2007-06-12:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der Gerling Vertrieb Deutschland GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 52045) verschmolzen werden.

2007-09-04:
Die Hauptversammlung vom 04.07.2007 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Köln (Amtsgericht Köln HRB 582) die Erhöhung des Grundkapitals um 25.000.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 125.000.000,00 EUR. Im übrigen wird auf die eingereichten Verträge Bezug genommen.

2007-09-25:
Die Hauptversammlung vom 09.11.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HDI-Gerling Industrie Versicherung AG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 04.07.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2007 mit der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 582) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2007-10-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 04.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2007 mit der Gerling Vertrieb Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 52045) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2007-10-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 04.07.2007 und der Hauptversammlung der HDI Service AG vom 04.07.2007 einen Teil ihres Vermögens (100 %ige Beteiligung an der Gerling Vertrieb Firmen und Privat AG) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die HDI Service AG mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 60722) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2007-10-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.06.2007 mit Änderung vom 17.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer außerordnentlichen Hauptversammlung vom 17.07.2007 und der außerordentlichen Hauptversammlung der HDI Privat Versicherung AG vom 17.07.2007 einen Teil ihres Vermögens (Direktversicherungsgeschäft - Teilbetrieb "Direkt") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die HDI Privat Versicherung AG mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 58934) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2007-10-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.06.2007 mit Nachtragsurkunde vom 04.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.07.2007 und der Hauptversammlung der ASPECTA Versicherung AG vom 17.07.2007 einen Teil ihres Vermögens (Firmen- und Privatversicherungsgeschäft und Rechtsschutzversicherungsgeschäft - Teilbetrieb "FuP" und "Rechtsschutz") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die ASPECTA Versicherung AG mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 201662) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2007-10-22:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Herfeld, Klaus-Peter, Hannover, *05.02.1942.

2007-12-17:
Die Hauptversammlung vom 08.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 11 (Vergütungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Im In- und Ausland a) der Betrieb aller Versicherungszweige der Schaden- und Unfallversicherung sowie zusätzlich der Kredit-, Kautions- und Rechtsschutzversicherung und Beistandsleistungen, jeweils in der Erst- und Rückversicherung. b) Geschäfte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen. c) die Prüfung, Entwicklung, Empfehlung und Durchführung von Schadenverhütungsmaßnahmen. d) die Vermittlung von Versicherungsgeschäften. Die Gesellschaft ist im Rahmen des § 7 Abs. 2 VAG berechtigt, Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen.

2008-05-13:
Die Hauptversammlung vom 04.04.2008 hat die Streichung von § 15 (Beirat) und die Änderung der Nummerierung (§§ 16 bis 19 in 15 bis 18) der Satzung beschlossen.

2008-06-13:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2008-07-07:
Beim Handelsregister ist ein Abspaltungsvertrag vom 20.06.2008 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft als Teil ihres Vermögens die Beteiligung an HDI-Gerling Polska - als übertragende Gesellschaft - auf die HDI-Gerling International Holding AG (Amtsgericht Hannover HRB 60717) - als übernehmende Gesellschaft - übertragen.Es wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.

2008-12-08:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.07.2008 und der Hauptversammlung der HDI-Gerling International Holding AG vom 07.07.2008 einen Teil ihres Vermögens (100%ige Beteiligung an der HDI-Gerling Polska TU S.A.) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung (Abspaltung zur Aufnahme) auf die HDI-Gerling International Holding AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover - HRB 60717) übertragen.

2009-03-09:
Die Hauptversammlung vom 26.02.2009 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Ausscheiden) beschlossen. Geschäftsanschrift: Riethorst 2, 30659 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Clemenz, Ursula, Uetze, *21.10.1948. Prokura erloschen: Hartmann, Götz, Gehrden, *16.02.1943.

2009-06-22:
Die Hauptversammlung vom 29.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 2 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen.

2009-09-21:
Die Hauptversammlung vom 17.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorsitzender und Stellvertreter) und § 9 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen.

2009-10-05:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2010-03-04:
Nicht mehr Vorstand: Hoffacker, Peter, Aachen, *16.11.1950. Bestellt als Vorstand: Dr. ten Eicken, Joachim, Hannover, *17.04.1964.

2010-04-30:
Es ist der Entwurf eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages eingereicht worden.

2010-08-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 14.04.2010 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.04.2010/20.05.2010 Teile des Vermögens der HDI-Gerling International Holding AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60717) (Beteiligungen an HDI-Gerling Verzekeringen N.V. (Rotterdam/Niederlande), an HDI Hannover International Espana Cia. de Seguros y Reaseguros, S.A. (Madrid/Spanien), an HDI Versicherung AG (Wien/Österreich) und den Treuhandvertrag zwischen HDI-Gerling International Holding AG, Hannover und Jens Wohlthat) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-08-09:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-10-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 04.06.2010 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2010 Teile des Vermögens ("Teilbetrieb Industrie Rechtsschutz") der HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 8716) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-10-11:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.10.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2011-02-17:
Nicht mehr Vorstand: Emmert, Thomas, Sehnde, *19.04.1963. Bestellt als Vorstand: Dr. Sigulla, Stefan, München, *26.08.1957.

2011-03-15:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2011-08-09:
Nicht mehr Vorstand: Aßhoff, Rolf, Menden, *02.09.1948.

2011-11-08:
Änderung zur Geschäftsanschrift: HDI-Platz 1, 30659 Hannover.

2012-01-10:
Der mit der HDI Service AG in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60722) am 21.03.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 20.05.2010 dahingehend geändert, dass herrschendes Unternehmen die Talanx AG in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 52546) ist. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag Bezug genommen.

2012-06-26:
Die Hauptversammlung vom 27.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vergütungen) beschlossen.

2012-12-27:
Die Hauptversammlung vom 01.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Im In- und Ausland a) der Betrieb aller Versicherungszweige der Schaden- und Unfallversicherung jeweils in der Erst- und Rückversicherung. b) Geschäfte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen. c) die Prüfung, Entwicklung, Empfehlung und Durchführung von Schadenverhütungsmaßnahmen. d) die Vermittlung von Versicherungsgeschäften. Die Gesellschaft ist im Rahmen des § 7 Abs. 2 VAG berechtigt, Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen.

2013-05-07:
Nicht mehr Vorstand: Metzner, Karl-Gerhard, Hürth, *26.04.1948. Bestellt als Vorstand: Harting, Frank, Hannover, *19.05.1964.

2013-05-14:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2013-05-15:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2013-05-28:
Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsvertrag vom 07.05.2013 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft HDI-Gerling Industrie Versicherung AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60320) - als übernehmende Gesellschaft - mit der HDI-Gerling Assurances SA in Woluwe-Saint-Pierre/Belgien (Crossroads Bank für Unternehmen in Belgien Nr. 447.371.621.) verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen HDI-Gerling Industrie Versicherung AG ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG gemäß § 122a UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG unter deren Geschäftsanschrift HDI-Platz 1, 30659 Hannover (Bundesrepublik Deutschland) geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Nach belgischem Recht können nach der in den Anlagen zum belgischen Staatsblatt erfolgten Veröffentlichung der Beschlüsse über die Zustimmung zur Verschmelzung gemäß Art. 684 des belgischen Code des Sociétés (Unternehmensgesetzes) die Gläubiger jeder an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren jeweilige Forderung vor dieser Bekanntmachung entstanden und noch nicht fällig ist, eine Sicherheit für ihre Forderung verlangen. Die übernehmende Gesellschaft, auf die die Verbindlichkeit übergegangen ist, kann die Forderung des Gläubigers unter Nachweis der Begleichung der Forderung zu ihrem Wert abzüglich des Abzinsungsbetrages (Diskontabzug) zurückweisen. Gelangen die Parteien zu keiner Übereinkunft oder wird der Gläubiger nicht befriedigt, kann jede Partei die Forderung dem Präsidenten des Handelsgerichts, in dessen Bereich die zahlungspflichtige Gesellschaft ihren Sitz hat, vorlegen. Dieses Verfahren wird eingeleitet und geführt wie im Eilverfahren (summarisches Verfahren); das Gleiche gilt für die Ausführung der gefällten Entscheidung. Unbeschadet der Rechte hinsichtlich der Sache selbst bestimmt der Präsident des Handelsgerichts die von der jeweiligen Gesellschaft zu leistende Sicherheit und die Frist, binnen der sie zu bestellen ist, es sei denn, er beschließt, dass in Anbetracht der Garantien und Vorrechte, über die der Gläubiger verfügt, oder in Anbetracht der Zahlungsfähigkeit der übernehmenden Gesellschaft keine Sicherheit zu leisten ist. Wird die Sicherheit nicht binnen der festgelegten Frist geleistet, wird die Forderung unverzüglich fällig. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HDI-Gerling Assurances SA unter der Anschrift der übertragenden Gesellschaft (273 Avenue de Tervuren, box 1, 1150 Woluwe-Saint-Pierre/Belgien) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens binnen zwei Monaten, nachdem die Urkunden bezüglich der Verschmelzung in den Anlagen zum belgischen Staatsblatt bekannt gemacht worden sind, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift der übertragenden Gesellschaft können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sein werden und es sich zu diesem Zeitpunkt um die Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handeln wird.

2013-05-28:
Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsvertrag vom 02.05.2013 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft HDI-Gerling Industrie Versicherung AG mit Sitz in Hannover - Amtsgericht Hannover HRB 60320 - als übernehmende Gesellschaft - mit der HDI Hannover International (Espana) Seguros Y Reaseguros, S.A. mit Sitz in Madrid/Spanien - Commercial Register (Registro Mercantil) von Madrid (Volume 9,848, Sheet 129, Section 8, Page M-158031) - verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen HDI-Gerling Industrie Versicherung AG ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG gemäß § 122a UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG unter deren Geschäftsanschrift HDI-Platz 1, 30659 Hannover (Bundesrepublik Deutschland) geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Nach spanischem Recht und in Übereinstimmung mit Art. 44 des Spanischen Gesetzes betreffend Strukturelle Änderungen von Handelsunternehmen (Ley 3/2009, de 3 de abril, sobre modificaciones estructurales de las sociedadas mercantiles) kann ein Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (S.A.) nur dann innerhalb eines Monats nach der letzten Bekanntmachung eine Sicherheit verlangen, wenn sein Anspruch bereits vor der Bekanntmachung der beabsichtigten Verschmelzung bestand, jedoch noch nicht fällig war, er innerhalb der Monatsfrist der übertragenden Gesellschaft seinen Widerspruch zu der Verschmelzung mitgeteilt hat und die übertragende Gesellschaft vor der Bekanntmachung der beabsichtigten Verschmelzung in Bezug auf den Anspruch keine Sicherheit gewährt hat. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der HDI Hannover International Espana, CIA De Seguros Y Reaseguros S.A. unter deren Geschäftsanschrift calle Luchana no. 23, 28010 Madrid/Spanien geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift der übertragenden Gesellschaft können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.

2014-04-14:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2014-04-17:
Bestellt als Vorstand: Dr. Puls, Edgar, Isernhagen, *28.03.1973.

2014-04-30:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2014-05-06:
Nicht mehr Vorstand: Heidbrink, Gerhard, Sehnde, *10.12.1950.

2014-06-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 07.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 09.04.2014 und des Verwaltungsrates des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2014 mit der HDI-Gerling Assurances SA mit Sitz in Woluwe-Saint-Pierre (Belgien) (Crossroads Bank für Unternehmen, Nr. 447.371.621) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-11-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Thomas, Kerstin, Isernhagen, *10.05.1963. Prokura erloschen: Clemenz, Ursula, Uetze, *24.04.1948.

2014-11-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 02.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.06.2013 und des Verwaltungsrates des übertragenden Rechtsträgers vom 02.05.2013 mit der HDI Hannover International (Espana) Seguros Y Reaseguros S.A. mit Sitz in Madrid (Spanien) (Commercial Register Volume 9, 848, Sheet 129, Section 8a, Page M-158,031) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2015-04-30:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2015-05-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Prieß, Thomas, Hamburg, *16.03.1975. Prokura erloschen: Augustin, Dieter, Burgwedel, *01.03.1950.

2015-09-03:
Beim Handelsregister ist ein Umwandlungsplan eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft formwechselnd in eine Europäische Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

2015-09-24:
Beim Handelsregister ist ein geänderter Umwandlungsplan eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft formwechselnd in eine Europäische Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Im Übrigen wird auf das eingereichte Dokument Bezug genommen.

2015-11-18:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2016-01-08:
Europäische Aktiengesellschaft . Die Hauptversammlung vom 27.10.2015 hat auf Grund der Umwandlung die Neufassung der Satzung und mit ihr die Umfirmierung und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: HDI Global SE. Neuer Gegenstand: Im In- und Ausland - der Betrieb aller Versicherungszweige der Schaden- und Unfallversicherung jeweils in der Erst- und Rückversicherung, - Geschäfte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen, - die Prüfung, Entwicklung, Empfehlung und Durchführung von Schadenverhütungsmaßnahmen und - die Vermittlung von Versicherungsgeschäften. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen neu vorgetragen: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden (AG) und neu bestellt : Vorstand: Harting, Frank, Hannover, *19.05.1964; Dr. Hinsch, Christian, Burgwedel, *01.08.1955; Dr. Puls, Edgar, Isernhagen, *28.03.1973; Dr. Sigulla, Stefan, Hannover, *26.08.1957; Dr. ten Eicken, Joachim, Hannover, *17.04.1964; Wohlthat, Jens, Hannover, *22.09.1957; Wollschläger, Ulrich, Köln, *09.01.1955. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 24.09.2015, dem die Hauptversammlung der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG am 27.10.2015 zugestimmt hat, im Wege des Formwechsels in die HDI Global SE mit dem Sitz in Hannover umgewandelt. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2017-05-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Knak, Éva, Hannover, *21.05.1976. Prokura erloschen: Prieß, Thomas, Hamburg, *16.03.1975.

2017-05-06:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2018-04-05:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2018-05-16:
Eingetreten als Vorstand: Jungsthöfel, Clemens, Hannover, *18.09.1970.

2018-06-04:
Ausgeschieden als Vorstand: Dr. ten Eicken, Joachim, Hannover, *17.04.1964.

2018-07-11:
Ausgeschieden als Vorstand: Wollschläger, Ulrich, Köln, *09.01.1955. Eingetreten als Vorstand: Dr. Kuhnt, Thomas, Köln, *18.12.1974.

2018-08-24:
Prokura erloschen: Schwarz, Matthias, Hannover, *17.11.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schlienkamp, Caroline, Gehrden, *17.10.1974.

2019-05-14:
Eingetreten als Vorstand: Hullin, David, Bad Salzdetfurth, *19.10.1968. Ausgeschieden als Vorstand: Dr. Hinsch, Christian, Burgwedel, *01.08.1955.

2019-09-09:
Ausgeschieden als Vorstand: Dr. Sigulla, Stefan, Hannover, *26.08.1957.

2019-12-20:
Eingetreten als Vorstand: Betz, Yves, Siebnen / Schweiz, *26.10.1971.

2020-06-04:
Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsvertrag vom 27.03.2020 eingereicht worden. An der Verschmelzung sind als übertragender Rechtsträger beteiligt, die HDI-Gerling Verzekeringen N.V. mit dem Sitz in Rotterdam, Niederlanden, eine Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht ; als übernehmender Rechtsträger die HDI Global SE, eine Europäische Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Hannover.Der übertragende Rechtsträger ist eingetragen im niederländischen Handelsregister Rotterdam unter der Registernummer 24167746;Der übernehmende Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 60320.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen HDI Global SE ergeben sich aus §122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen HDI Global SE Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der HDI Global SE nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der HDI Global SE gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwas auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HDI Global SE unter deren Geschäftsanschrift HDIPlatz 1, 30659 Hannover, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HDI Global SE gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Bei dem übertragenden Rechtsträger HDI-Gerling Verzekeringen N.V. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 2:316 des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Veröffentlichung eines Hinweises auf die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handelsregister der Handelskammer Rotterdam in den offiziellen niederländischen Mitteilungsblättern (Nederlandse Staatscourant) setzt eine einmonatige Widerspruchsfrist für die Gläubiger der HDI-Gerling Verzekeringen N.V. in Gang. Vor Ablauf dieser Widerspruchsfrist darf der Gesellschafterbeschluss der HDI-Gerling Verzekeringen N.V. über die Zustimmung zu der Verschmelzung nicht gefasst werden. Innerhalb der Widerspruchsfrist können Gläubiger der HDI-Gerling Verzekeringen N.V. bei dem zuständigen Landgericht Rotterdam (Rechtbank Rotterdam) Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und Sicherheitsleistung verlangen. Solange keine Einigung mit den widersprechenden Gläubigern oder eine rechtskräftige Entscheidung des niederländischen Gerichts vorliegt, darf der Verschmelzungsbeschluss nicht gefasst werden. Die Entscheidung des niederländischen Gerichts hängt davon ab, ob die Erfüllung der Forderungen der widersprechenden Gläubiger durch die Verschmelzung gefährdet wird.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der HDI-Gerling Verzekeringen N.V. kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen:HDI-Gerling Verzekeringen N.V., Westblaak 14, 3012 KL Rotterdam, NiederlandenDer übertragende Rechtsträger HDI-Gerling Verzekeringen N.V. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.

2020-07-14:
Ausgeschieden als Vorstand: Harting, Frank, Hannover, *19.05.1964. Eingetreten als Vorstand: Luberichs, Andreas, Hamburg, *14.09.1968.

2020-09-07:
Die HDI-Gerling Verzekeringen N.V mit Sitz in Rotterdam (Kamer van Koophandel, Nummer 24167746) als übertragender Rechtsträger ist auf die HDI Global SE als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.03.2020 sowie aufgrund der niederländischen Verschmelzungsbescheinigung vom 13.08.2020 durch Aufnahme verschmolzen.

2020-09-09:
Ausgeschieden als Vorstand: Jungsthöfel, Clemens, Hannover, *18.09.1970. Eingetreten als Vorstand: Dr. Erdönmez, Mukader, Kreuzlingen / Schweiz, *25.05.1972; Dr. Hermelingmeier, Christian, Hannover, *21.11.1980.

2021-11-29:
Ausgeschieden als Vorstand: Betz, Yves, Siebnen / Schweiz, *26.10.1971.

2022-01-26:
Eingetreten als Vorstand: Beutter, Ralph, Hannover, *21.06.1965; McDonald, Claire, Loughton, Essex / Vereinigtes Königreich, *15.07.1969.

2022-03-17:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2022-07-11:
Ausgeschieden als Vorstand: Luberichs, Andreas, Hamburg, *14.09.1968.

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