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HEIDENREICH PRINT GmbH

Druckservice, ORO, Druckveredelung..., Duftlacke, Rubbellose, Glitterlacke, Selfmailer, Brieflose, Aufreißgimmicks, Druckhaus
Adresse / Anfahrt
Theodor-Rosenbaum-Straße 11-15
32257 Bünde
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-22:
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.12.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,97 um EUR 2.177,03 auf EUR 130.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 7 Ziffer (3) (Gesellschafterversammlung), § 8 Ziffer (2) (Jahresabschluss), § 9 (Gewinnverwendung), § 11 Ziffer 1 (Schlussvorschriften) zu ändern und um § 10 a (Ehelicher Güterstand), § 10 b (Anteilsübergang kraft Erbfolge), § 10 c (Einziehung) und § 10 d (Abfindung) zu ergänzen. 130.000,00 EUR.

2007-03-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Becker, Rudolf, Lübbecke, *13.02.1960.

2007-09-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HEIDENREICH PRINT GmbH.

2012-04-12:
Prokura erloschen: Becker, Rudolf, Lübbecke, *13.02.1960.

2013-01-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Koch, Erika, Löhne, *13.08.1952.

2013-01-28:
Bestellt als Geschäftsführer: Hertel, Torsten, Schwalmtal, *14.06.1971. Nicht mehr Geschäftsführer: Heidenreich, Berthold, Kirchlengern, *17.07.1950.

2015-08-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hertel, Torsten, Schwalmtal, *14.06.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Jurkschat, Sylvia, Mülheim, *23.03.1964.

2016-07-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 , § 6 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Jahresabschluss), § 10 (Dauer der Gesellschaft), § 10 c (Einziehung), § 10 e (Wettbewerbsverbot), § 10 f (Informations- und Einsichtsrechte), § 11 (Schlussvorschriften) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis, weiterhin: Bestellt als Geschäftsführer: Heidenreich, Hendrik, Bünde, *05.10.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Jurkschat, Sylvia, Mülheim, *23.03.1964.

2018-10-23:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Theodor-Rosenbaum-Straße 11, 32257 Bünde. Wohnort gem. § 319 ZPO geändert. Jetzt Geschäftsführer: Heidenreich, Hendrik, Rödinghausen, *05.10.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Heidenreich, Nils, Bünde, *17.10.1979; Lepelmeier-Heidenreich, Susanne, Bünde, *16.03.1979.

2018-11-06:
Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Theodor-Rosenbaum-Straße 11 - 15, 32257 Bünde.

2019-03-29:
Prokura erloschen: Koch, Erika, Löhne, *13.08.1952. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen erteilt an: Uppenbrock, Doris, Enger, *25.08.1957.

2021-09-16:
Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.