Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

HELMER Verfahrenstechnik KG

Raumluft Messgeräte, Raumluft Messgeräte Museen, Besuch dieser Seite..., Datenprotokollierung Beim, Reg.-AN
Adresse / Anfahrt
Rother Straße 40
91575 Windsbach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-16:
(Die Entwicklung von und der Handel mit Komponenten der technischen Gebäudeausstattung sowie des allgemeinen Bauwesens, die Verwaltung eigener oder fremder Liegenschaften sowie Vermietung und Verpachtung von Beetriebsvermögen.). Firma geändert, nun: Helmer Gebäudetechnik GmbH + Co. KG. Sitz verlegt, nun: Windsbach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rother Str. 40, 91575 Windsbach. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Helmer Verwaltungs GmbH, Windsbach (Amtsgericht Ansbach HRB 6324), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Helmer, Horst, Ingenieur für Kälte- und Klimatechnik, Muhr am See.

2020-11-24:
Firma geändert, nun: HELMER Verfahrenstechnik KG. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Helmer Verwaltungs GmbH, Windsbach . Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Helmer, Jan Peter, Windsbach, *08.05.1964. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Helmer, Maximilian, Windsbach, *08.01.1991.

2020-12-29:
Die HELMER Informations- und Verfahrenstechnik GmbH mit dem Sitz in Windsbach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 mit Nachtrag vom 18.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Helmer Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Windsbach (Amtsgericht Ansbach HRB 6324) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing