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HL-Technology GmbH

Lebensmittel, Schmierstoffe, Klebetechnik..., Aerosole, Interaktion, Oberflächentechnik, Netzwerken, Biotechnologie, Währungswechsel, NSF, Porta
Adresse / Anfahrt
Brunnenstraße 28a
32052 Herford
1x Adresse:

Rehwinkel 2-6
32457 Porta Westfalica


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8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr), in § 11 (Tod eines Gesellschafters) und in § 13 (Wettbewerbsverbot) beschlossen. Neue Firma: HL-Technology GmbH.

2018-03-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lücke, Dirk, Herford, *30.09.1970. Bestellt als Geschäftsführer: König, Thorsten, Vlotho, *25.04.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ChemDynamics GmbH in Herford (HR B 9932) beschlossen. Neues Stammkapital: 51.300,00 EUR.

2019-08-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2019 mit der ChemDynamics GmbH mit Sitz in Herford verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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