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HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft

Unternehmensberatung, Rechtliches, Accesskey..., Steuernews, Code-Grafik, Lohnkonzept, Scannen, Quicklinks, Buchstelle, QR-Code, Netzwerkpartner, Betriebsgröße
Adresse / Anfahrt
Am Rosengarten 17
36037 Fulda
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-05:
Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Steuerberater. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Herber, Michael, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Künzell, *01.09.1964; Niewelt, Markus, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Petersberg, *05.08.1963; Witzel, Martin, Steuerberater und vereid. Buchprüfer, Künzell, *20.11.1963.

2018-01-24:
Name geändert, nun: Neuer Name: HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft.

2020-10-19:
Gegenstand geändert, nun: Neuer Gegenstand: die Erbringung von Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, wobei Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers nicht ausgeübt werden. Eingetreten als Partner: Hündersen, Kevin, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Linsengericht, *04.08.1978; Müller, Jürgen, Wirtschaftsprüfer, Künzell, *17.10.1964. Die Partnerschaftsgesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Herber & Collegen Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB mit dem Sitz in Fulda (Amtsgericht Frankfurt am Main PR 1991) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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