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HNW Herber Niewelt Witzel GmbH

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Adresse / Anfahrt
Am Rosengarten 17
36037 Fulda
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59 Ansprechpartner/Personen
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mind. 59 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-10-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2011. Geschäftsanschrift: Am Rosengarten 17, 36037 Fulda. Gegenstand: sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO; insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen, die Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Tätigkeit als Sachverständiger auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Betriebsprüfung, die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die treuhänderische Verwaltung gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43 a Abs. 4 WPO. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Herber, Michael, Künzell, *01.09.1964; Niewelt, Markus, Petersberg, *05.08.1963; Witzel, Martin, Künzell, *20.11.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2020-09-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Herber & Collegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in Fulda verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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