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HORZON GmbH

Möbelhaus, Regalwände und Kleiderschränke, DZFD..., Raumdekorationsobjekte, Sternenbilder, Wanddekorationsobjekte, SACH UND FACH, DÄMM, Bangkok Zaubershow, Heizungskosten
Adresse / Anfahrt
Torstraße 154
10115 Berlin
2x Adresse:

Torstraße 94
10119 Berlin


Torstraße 106
10119 Berlin


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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-23:
Firma: Horzon GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Torstraße 154, 10115 Berlin; Gegenstand: Die Lösung von Gestaltungsaufgaben, Produktdesign, Dekorationsobjekte, Kommunikationsdesign und Handel mit Designprodukten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Horzon, Rafael, *02.12.1968, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.12.2016

2017-12-15:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung des Vermögens des unter der Firma Rafael Horzon e. K. betriebenen Einzelunternehmens auf die Gesellschaft um 100 EUR auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in IV. . Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage hat Herr Rafael Horzon, Berlin, *02.12.1968, das Vermögen des von ihm unter der Firma Rafael Horzon e. K. mit Niederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53906 B) betriebenen Einzelunternehmens auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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