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HPV Versicherungsmakler GmbH

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3x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-01:
Gegenstand: Vermittlung und Bündelung von Versicherungsverträgen, Bausparverträgen und Finanzdienstleistungen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Konopka, Rainer, *01.05.1952, Moorrege; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.01.2019.

2019-04-05:
Kapital: 25.400,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2019 ist das Kapital zum Zwecke der Ausgliederung der Firma Detlev Haye e. K. auf die Gesellschaft um 400,00 EUR auf 25.400,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 4 geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf die Gesellschaft wurde auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 13.03.2019 das einzelkaufmännische Unternehmen mit der Firma Detlev Haye e. K. mit Sitz in Tornesch (Amtsgericht Pinneberg, HRA 8404 PI) im Wege der Ausgliederung (Spaltung) zur Aufnahme übertragen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-04-18:
Prokura: 1.Haye, Detlev, *18.04.1964, Tornesch; Einzelprokura.

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