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HR COM GmbH

Beratung/Consulting, IT-Unternehmen, SAP HCM..., SuccessFactors, Payroll, Entgeltabrechnung, Leistungsbeurteilung
Adresse / Anfahrt
Frankenstraße 148
90461 Nürnberg
Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR sowie die Änderung der §§ 2 (Sitz), 4 (Stammkapital) und 9 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Nürnberg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schöll, Alfred, Allersberg, *20.12.1955.

2005-07-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR sowie die Änderung der §§ 2 (Sitz), 4 (Stammkapital) und 9 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Nürnberg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schöll, Alfred, Allersberg, *20.12.1955.

2009-12-30:
Geschäftsanschrift: Neumeyerstr. 30, 90411 Nürnberg.

2014-02-21:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Igelhaut, Michael, Nürnberg, *23.03.1958.

2015-06-04:
Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Klandt, Thorsten, Hausen, *28.01.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-04:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankenstraße 148, 90461 Nürnberg.

2017-06-02:
Die HR-Com Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Nürnberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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