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HS Heidi Süßer GmbH

Sicherung Ihres Vermögens, Ihres Vermögens, GewO Gewerbeerlaubnis..., Generationenberatung
Adresse / Anfahrt
Hohenneuffenstraße 45
72666 Neckartailfingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-08-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2021. Geschäftsanschrift: Hohenneuffenstraße 45, 72666 Neckartailfingen. Gegenstand: Die Vermittlung von Darlehensverträgen nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO, die Vermittlung von Versicherungen nach § 34d Abs. 1 GewO, die Vermittlung von Immobiliendarlehen nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, die Generationenberatung sowie die Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO mit Ausnahme der Tätigkeiten, die eine Zulassung nach § 32 KWG erfordern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Süßer-Neps, Heidi, Neckartailfingen, *25.04.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag im Wege der Ausgliederung um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Süßer-Neps, Heidi, Neckartailfingen, *25.04.1965 hat als Inhaberin der Firma "Heidi Süßer e. K.", Neckartailfingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 736363) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.08.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.