2010-12-21: Name der Firma: H. W. Kernreich KG Großhandel - Hotelbedarf. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Bohmsiel 9, 27572 Bremerhaven. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Kernreich, Hermann-Wilhelm, *10.07.1946, Bremerhaven; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft.
2011-01-14: Name der Firma: Geändert, nun: H. W. Kernreich Großhandel - Hotelbedarf GmbH & Co. KG. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 2. AW Investoren GmbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 5577 BHV), mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Kernreich, Hermann-Wilhelm..
2018-03-19: Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Wencke Management GmbH, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 32729 HB); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2018-09-18: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AW Investoren GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 5577 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2018-10-18: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: AW Investoren GmbH
2018-12-03: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die H.W. Kernreich Großhandel-Hotelbedarf GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 34004 HB) beschlossen. Die Firma ist erloschen.