2005-12-06: Neue Firma: Haakshorst Rohrtechnik GmbH & Co. KG.
2011-01-28: Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bünnerhelfstr. 10, 44379 Dortmund.
2016-12-12: (die Planung, Erstellung und Überwachung von Gas-, Fernwärme- und Wassernetzen und -anlagen sowie artverwandte Tätigkeiten und der Handel mit entsprechenden Materialien. Die Gesellschaft ist zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt. ).
2017-04-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.03.2017 und der Ergänzungsvereinbarung vom 29.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und Beschluss Gesellschafterversammlung der Haakshorst Rohrtechnik Eilenburg GmbH + Co KG vom 21.03.2017 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich "Niederlassung Eilenburg" gemäß § 2 des Vertrages als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Haakshorst Rohrtechnik Eilenburg GmbH + Co KG mit Sitz in Eilenburg (Amtsgericht Leipzig, HRA 17767) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.