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Hafen & Hof Grundbesitz GmbH & Co. KG

Gastronomie, Unternehmensdienste, Citymarina..., Hafenküche, Gewerbehof, ACETA, Hauptmieter, Uferwanderweg, Trailerrampe, Rummelsburg, Frischwasser, WC-Entsorgung
Adresse / Anfahrt
Zur alten Flussbadeanstalt 5
10317 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-23:
Firma: Hafen & Hof Grundbesitz GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Zur alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Hafen & Hof Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 168860 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2015-09-01:
Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen Hafen und Hof e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42571) hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 24.07.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag durch Ausgliederung sein Vermögen als Ganzes auf die Gesellschaft übertragen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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