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Hahn Automobile Pforzheim GmbH

Audi, TFSI, Sportback..., Versicherungsvermittler
Adresse / Anfahrt
Karlsruher Straße 32
75179 Pforzheim
1x Adresse:

Habermehlstraße 52
75172 Pforzheim


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2014. Geschäftsanschrift: Ringstraße 12-18, 70736 Fellbach . Gegenstand: Der Handel mit Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat sowie der Vertrieb von Volkswagen-, Audi-, Skoda- und Seat-Produkten, Handel mit Ersatzteilen, Zubehör, Kraft- und Schmierstoffen, Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Brecht, Frank, Zell unter Aichelberg, *24.04.1969; Hahn, Steffen, Stuttgart, *10.12.1972. Einzelprokura: Beck, Hans-Jürgen, Salach, *17.07.1964; Beeh, Roland, Remshalden, *17.03.1970; Braun, Roland, Schwieberdingen, *30.10.1968; Dietrich, Gerhard, Steinheim, *22.08.1967; Kammerer, Arndt, Asperg, *24.08.1968; Klumpp, Götz-Markus, Fellbach, *06.05.1962; Muthig, Andreas, Waldenbuch, *22.05.1963; Münzenmayer, Frank, Rudersberg, *21.06.1963; Steiner, Hannes Christian, Stuttgart, *18.12.1974; Strähle, Karl-I., Aichwald, *12.09.1951; Wehrle, Joachim, Göppingen, *07.03.1959; Wilka, Peter, Waiblingen, *11.12.1958.

2015-08-12:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 mit Nachtrag vom 05.08.2015 und Nachtrag vom 10.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2015, 05.08.2015 und 10.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Horst Lauterbach Verwaltungs-GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 500830) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft iist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 mit Nachtrag vom 05.08.2015 und Nachtrag vom 10.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2015, 05.08.2015 und 10.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autohaus Rösch Verwaltungs-GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 501729) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-19:
Neue Geschäftsanschrift: Habermehlstraße 52, 75172 Pforzheim. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Pforzheim, Karlsruher Straße, 75179 Pforzheim, 75179 Pforzheim, Geschäftsanschrift: Karlsruher Straße 32, 75179 Pforzheim. Niederlassung Pforzheim, Im Hinteren Zeil, 75179 Pforzheim, 75179 Pforzheim II, Geschäftsanschrift: Im Hinteren Zeil 22, 75179 Pforzheim.

2015-12-03:
Mit der "Hahn Automobile GmbH + Co. KG", Fellbach wurde am 27.11.2015 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 27.10.2015 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2015-12-08:
Datum des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung aufgrund Schreibversehens von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen wie folgt: Mit der "Hahn Automobile GmbH + Co. KG", Fellbach wurde am 27.11.2015 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 27.11.2015 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2016-03-17:
Erteilt Einzelprokura: Krämer, Michael, Kirchheim unter Teck, *01.06.1980.

2017-02-22:
Prokura erloschen: Strähle, Karl-I., Aichwald, *12.09.1951.

2018-02-13:
Einzelprokura: Rudzinski, René, Winterbach, *13.08.1967; Schwarz, Markus, Stuttgart, *11.05.1968. Prokura erloschen: Muthig, Andreas, Waldenbuch, *22.05.1963; Wehrle, Joachim, Göppingen, *07.03.1959.

2020-03-18:
Prokura erloschen: Wilka, Peter, Waiblingen, *11.12.1958.

2020-05-08:
Prokura erloschen: Klumpp, Götz Markus, Fellbach, *06.05.1962.

2021-01-04:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hahn Automobile GmbH", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 760903) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-14:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.01.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Hahn Automobile GmbH + Co. KG", Fellbach am 27.11.2015 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung kraft Gesetzes beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.