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Hallertauer Volksbank eG

Bankwesen, Finanzdienstleistung
Adresse / Anfahrt
Ludwigstraße 34
85049 Ingolstadt
1x Adresse:

Hauptplatz 21
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm


Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 35 Mitarbeiter
Formell
26x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-26:
d. Ilm). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Pleyer, Wenzel, Rohr, *30.07.1950; Haupt, Frank, Ingolstadt, *09.10.1964.

2005-09-23:
d. Ilm). Die Volksbank-Raiffeisenbank Großmehring-Kösching-Manching-Pförring eG mit dem Sitz in Manching (Amtsgericht Ingolstadt GnR 102434) als übertragende Genossenschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2005 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 31.05.2005 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 03.06.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen. Bestellt Vorstand: Hollacher, Josef, Gaimersheim, *15.12.1951; Zillner, Walter, Manching, *06.11.1952. Ausgeschieden Vorstand: Frey, Wilhelm, Bankdirektor, Wolnzach. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-02-15:
d. Ilm). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Meir, Christian, Reichertshofen, *28.02.1967; Pletzer, Georg, Oberhausen, *27.04.1955; Rusitschka, Peter, Baar-Ebenhausen, *29.08.1969; Schneider, Martin, Wolnzach, *16.03.1956. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lutz, Martin, Hohenwart, *21.01.1962.

2006-08-16:
d. Ilm). Die Immobilien- u. Versicherungsdienst GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Großmehring-Kösching-Manching mit dem Sitz in Großmehring (Amtsgericht Ingolstadt HRB 154) und die VOBA Immobilien - Service GmbH mit dem Sitz in Mainburg (Amtsgericht Regensburg HRB 1949) als übertragende Gesellschaften sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaften jeweils vom 05.05.2006 und des Beschlusses der Vertreterversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 05.05.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-09-29:
d. Ilm). Eintrag Nr. 6 vom 28.07.2006 von Amts wegen hinsichtlich Datum des Verschmelzungsvertrags berichtigt: Die Immobilien- u. Versicherungsdienst GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Großmehring-Kösching-Manching mit dem Sitz in Großmehring (Amtsgericht Ingolstadt HRB 154) und die VOBA Immobilien - Service GmbH mit dem Sitz in Mainburg (Amtsgericht Regensburg HRB 1949) als übertragende Gesellschaften sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaften jeweils vom 05.05.2006 und des Beschlusses der Vertreterversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 05.05.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.

2006-09-29:
d. Ilm). Die IVP Immobilien Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Pfaffenhofen a.d. Ilm (Amtsgericht Ingolstadt HRB 190004) als übertragende Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 05.05.2006 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 05.05.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-10-27:
d. Ilm). Eintrag Nr. 6 vom 28.07.2006 von Amts wegen hinsichtlich Datum des Verschmelzungsvertrags berichtigt: Die Immobilien- u. Versicherungsdienst GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Großmehring-Kösching-Manching mit dem Sitz in Großmehring (Amtsgericht Ingolstadt HRB 154) und die VOBA Immobilien - Service GmbH mit dem Sitz in Mainburg (Amtsgericht Regensburg HRB 1949) als übertragende Gesellschaften sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaften jeweils vom 05.05.2006 und des Beschlusses der Vertreterversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 05.05.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.

2006-10-27:
d. Ilm). Die IVP Immobilien Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Pfaffenhofen a.d. Ilm (Amtsgericht Ingolstadt HRB 190004) als übertragende Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 05.05.2006 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 05.05.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-08-24:
d. Ilm). Die Vertreterversammlung vom 27.04.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

2008-08-08:
d. Ilm). Die Generalversammlung vom 25.04.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 28 (Einberufung und Tagesordnung). Die Raiffeisenbank Hohenwart eG mit dem Sitz in Hohenwart (Amtsgericht Ingolstadt GnR 102395) als übertragende Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2008 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung der übertragenden Genossenschaft vom 17.04.2008 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 25.04.2008 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

2008-08-08:
d. Ilm). Die Generalversammlung vom 25.04.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 28 (Einberufung und Tagesordnung). Die Raiffeisenbank Hohenwart eG mit dem Sitz in Hohenwart (Amtsgericht Ingolstadt GnR 102395) als übertragende Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2008 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung der übertragenden Genossenschaft vom 17.04.2008 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 25.04.2008 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

2008-11-14:
d. Ilm).Eintrag lfd. Nr. 10, Sp. 6a) von Amts wegen ergänzt: Die Satzungsänderung vom 25.04.2008 wurde von der aus Vertretern der Mitglieder bestehenden Generalversammlung (Vertreterversammlung) beschlossen.

2009-06-02:
d. Ilm).Ausgeschieden: Vorstand: Hollacher, Josef, Gaimersheim, *15.12.1951.

2010-03-03:
d. Ilm).Prokura erloschen: Rusitschka, Peter, Baar-Ebenhausen, *29.08.1969.

2010-05-17:
d. Ilm).Die Vertreterversammlung vom 26.04.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 10 (Auseinandersetzung).

2010-08-30:
d. Ilm).Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Haltmair, Fritz, Mainburg, *27.07.1973; Lange, Thomas, Neustadt a.d. Donau, *03.09.1968. Prokura erloschen: Pleyer, Wenzel, Rohr, *30.07.1950.

2011-01-24:
d. Ilm). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Streb, Andreas, Raitenbuch, *26.02.1976.

2011-12-30:
d. Ilm). Prokura erloschen: Schneider, Martin, Wolnzach, *16.03.1956.

2012-07-23:
d. Ilm). Die Vertreterversammlung vom 22.05.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 26c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere: die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; die Annahme von sonstigen Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien; der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; der Handel mit sonstigen Waren; der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung.

2013-01-28:
d. Ilm). Bestellt: Vorstand: Streb, Andreas, Raitenbuch, *26.02.1976. Prokura erloschen: Streb, Andreas, Raitenbuch, *26.02.1976.

2013-08-13:
d. Ilm). Ausgeschieden: Vorstand: Hofner, Johann, Bankdirektor, Pörnbach-Puch.

2015-01-21:
d. Ilm). Ausgeschieden: Vorstand: Gerling, Wilfried, Pfaffenhofen a.d. Ilm, *17.11.1957.

2015-09-11:
d. Ilm). Bestellt: Vorstand: Lange, Thomas, Neustadt a.d. Donau, *03.09.1968. Prokura erloschen: Lange, Thomas, Neustadt a.d. Donau, *03.09.1968.

2015-12-05:
d. Ilm). Ausgeschieden: Vorstand: Zillner, Walter, Manching, *06.11.1952.

2018-01-11:
d. Ilm). Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Vorstand: Streb, Andreas, Pfaffenhofen a.d. Ilm, *26.02.1976.

2018-10-16:
d. Ilm). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 11.06.2018 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 13.06.2018 mit der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt GnR 12) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft am 15.10.2018 wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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