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HAMBORNER REIT AG

Immobilien, Investor Relations, Immobilienportfolio..., Werkstudium, Arbeitsalltag, Portfolioüberblick, IR-Übersicht, Nachhaltigkeitsstrategie, Facharztzentrum, Haema, beschränkter
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Goethestraße 45
47166 Duisburg
5x Adresse:

Hildegard-von-Bingen-Straße 1
93053 Regensburg


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49716 Meppen


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91058 Erlangen


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40 Ansprechpartner/Personen
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mind. 40 Mitarbeiter
Formell
51x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-08:
Die Hauptversammlung vom 02.06.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Bekanntmachungen) beschlossen.

2006-03-10:
Prokura erloschen: Schmitt, Arno, Essen.

2006-07-21:
Die Hauptversammlung vom 08.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Einberufung/Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 15 (Leiter der Hauptversammlung) beschlossen.

2007-03-23:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2007-04-05:
Neu bestellt als Vorstand: Dr. Mrotzek, Rüdiger, Hilden, *14.11.1957.

2007-06-08:
Neu bestellt als Vorstand: Stauber, Roland J., Essen, *27.07.1962.

2007-07-13:
Ausgeschieden aus dem Vorstand: Heite, Jürgen, Meerbusch, *27.07.1959; Krull, Karl-Hermann, Diplom-Betriebswirt, Dinslaken.

2007-07-27:
Die Hauptversammlung vom 05.07.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 3.339.600,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1) und 2) (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in § 5 des Gesellschaftsvertrages (Bekanntmachungen und Informationen) und § 12 Abs. 1), 2) und 3) (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. 22.770.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2007-11-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Weiß, Michael, Meerbusch, *20.08.1973.

2008-02-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Niegeländer, Rosemarie, Werne, *11.08.1969.

2008-07-18:
Die Hauptversammlung vom 05.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.

2008-08-01:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 04.06.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen um bis zum nominal EUR 2.270.000 (in Worten: Euro zwei Millionen zweihundertsiebzigtausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Die Aktien sollen von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen, sowie etwaige Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwerten. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 04.06.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 9.080.000 (in Worten: Euro neun Millionen achtzigtausen) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/II). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

2008-09-19:
Nicht mehr Vorstand: Stauber, Roland J., Essen, *27.07.1962.

2008-10-10:
Prokura erloschen: Niegeländer, Rosemarie.

2009-01-30:
Geschäftsanschrift: Goethestr. 45, 47166 Duisburg. Neu bestellt als Vorstand: Schmitz, Hans Richard, Hannover, *12.07.1956.

2009-07-10:
Die Hauptversammlung vom 09.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorsitz) und § 14 (Einberufung der Hauptversammlung Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.

2009-11-13:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Hambornberg Immobilien- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 3889) mit der Hamborner Aktiengesellschaft mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 4) eingereicht worden.

2009-12-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2009 mit der Hambornberg Immobilien- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 3889) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-02-19:
Die Hauptversammlung vom 09.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 09.06.2009 hat außerdem die weitere Änderung der Satzung wie folgt beschlossen: § 3 (Grundkapital und Aktien) wurde neu gefasst; hinter § 5 (Bekanntmachungen und Informationen) wurde ein neuer § 6 (Aktien und Aktionäre) eingefügt, §§ 6 bis 16 werden zu §§ 7 bis 17; vor dem bisherigen § 17 (Jahresabschluss) wurde ein neuer § 18 (Finanzielle Verhältnisse der Gesellschaft) eingefügt, neu gefasst wurden § 18 (Finanzielle Verhältnisse der Gesellschaft), § 19 (Jahresabschluss), § 20 (Gewinnverwendung), § 21 (Beendigung der Steuerbefreiung) und § 22 (Gerichtsstand). Neue Firma: HAMBORNER REIT AG. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist darauf beschränkt, (a) Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte an (i) inländischem unbeweglichen Vermögen im Sinne von § 3 Absatz 8 REITG mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien im Sinne von § 3 Absatz 9 REITG, (ii) ausländischem unbeweglichen Vermögen im Sinne von § 3 Absatz 8 REITG, soweit dies im Belegenheitsstaat im Eigentum einer REIT-Körperschaft, -Personenvereinigung oder -Vermögensmasse oder einer einem REIT vergleichbaren Körperschaft, Personenvereinigung oder -Vermögensmasse stehen darf, und (iii) anderen Vermögensgegenständen im Sinne des § 3 Absatz 7 REITG, zu erwerben, zu halten, im Rahmen der Vermietung, der Verpachtung und des Leasings einschließlich notwendiger immobiliennaher Hilfstätigkeiten im Sinne von § 3 Absatz 4 und Absatz 6 REITG zu verwalten und zu veräußern, (b) Anteile an Immobilienpersonengesellschaften im Sinne von § 3 Absatz 1 REITG, REIT-Dienstleistungsgesellschaften im Sinne von § 3 Absatz 2 REITG und Auslandsobjektgesellschaften im Sinne von § 3 Absatz 3 REITG zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, (c) Anteile an Kapitalgesellschaften zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, die persönlich haftende Gesellschafter einer Immobilienpersonengesellschaft im Sinne von § 3 Absatz 1 REITG und an dieser vermögensmäßig nicht beteiligt sind.

2010-06-25:
Die Hauptversammlung vom 10.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 9 Absatz 1 (Zusammensetzung, Wahlen, Amtsdauer) und § 15 (Einberufung der Hauptversammlung, Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.

2010-07-09:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2010-09-03:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2010-09-24:
Die Hauptversammlung vom 09.06.2009 hat die Neuvornahme der am 29.07.2008 in das Handelsregister eingetragenen Beschlüsse über die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2008/I und Genehmigtes Kapital 2008/II) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

2010-10-15:
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 05.06.2008 / 09.06.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 11.350.000,00 auf EUR 34.120.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.10.2010 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 34.120.000,00 EUR.

2011-06-24:
Die Hauptversammlung vom 17.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 Absatz 5 und 6 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Mai 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 3.412.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2011/I mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Mai 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.648.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/II). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

2011-06-24:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2012-01-06:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2012-04-27:
Prokura erloschen: Polke, Harald, Dinslaken. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dittmer, Uwe, Solingen, *15.10.1968; Koock, Oliver, Duisburg, *26.01.1973.

2012-05-25:
Die Hauptversammlung vom 15.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung des Aufsichtsrates) beschlossen.

2012-07-06:
Prokura erloschen: Koock, Oliver, Duisburg, *26.01.1973.

2012-07-20:
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 17.05.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2011/I und Genehmigtes Kapital 2011/II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 11.373.333,00 auf EUR 45.493.333,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.07.2012 sind § 3 der Satzung (Grundkapital) sowie § 5 (Bekanntmachungen und Informationen) geändert. 45.493.333,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2011/II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 5.686.667,00. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht

2013-01-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Prior, Hans-Bernd, Dinslaken, *14.04.1960.

2013-07-05:
Eintragung lfd. Nr. 24 Spalte 6 b) von Amts wegen ergänzend gerötet.

2013-07-05:
Die Hauptversammlung vom 07.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.05.2018 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 4.549.333,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2013/I mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.05.2018 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 18.197.333,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/II). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Hauptversammlung vom 07.05.2013 hat die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2011/II beschlossen.

2013-07-12:
Die Hauptversammlung vom 07.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 7 und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 07.05.2013 um einen Betrag bis zu EUR 22.746.666,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen (Schuldverschreibungen), die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss am 7. Mai 2013 bis zum 6. Mai 2018 von der Gesellschaft begeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtete Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen bzw. die Gesellschaft von einem ihr eingeräumten Recht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrages neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, Gebrauch macht und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen.

2015-02-20:
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 07.05.2013 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2013/II - ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 4.549.332,00 auf EUR 50.042.665,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.02.2015 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 50.042.665,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2013/II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 13.648.001,00.

2015-06-08:
Die Hauptversammlung vom 07.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.05.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 06.05.2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.004.266,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/II mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Das genehmigte Kapital 2013/I ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2015-07-09:
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 07.05.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 11.959.948,00 auf EUR 62.002.613,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.07.2015 ist § 3 der Satzung in Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie in Abs. 5 Satz 1 (Genehmigtes Kapital 2013/ II) geändert. 62.002.613,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2013/II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 1.688.053,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2016-04-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rother, Marc, Duisburg, *20.07.1972.

2016-05-04:
Die Hauptversammlung vom 28.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Vorstand: Schmitz, Hans Richard, Duisburg, *12.07.1956. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.04.2021 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 6.200.261,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das gesetzliche Begzugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016/I mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Das genehmigte Kapital 2013/II ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.04.2021 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 24.801.045,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/II). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016/II mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Das genehmigte Kapital 2015/II ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2016-09-27:
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 28.04.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 17.715.032,00 auf EUR 79.717.645,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.09.2016 ist § 3 der Satzung in Abs. 6 geändert. 79.717.645,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2016/II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von 7.086.013,00 EUR .

2017-05-22:
Die Hauptversammlung vom 10.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 5 und 6 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 09.05.2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.971.764,00 erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2017/I). Das Genehmigte Kapital 2016/I ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 09.05.2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 31.887.058,00 erhöhen Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in Bezug auf Spitzenbeträge ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2017/II). Das Genehmigte Kapital 2016/II ist aufgehoben.

2018-06-13:
Die Hauptversammlung vom 25.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.04.2018 um bis zu 31.887.058,00 Euro zur Durchführung von bis zum 25.04.2023 begebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Bedingte Kapital 2013/I ist aufgehoben.

2019-05-15:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2020-03-10:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Mrotzek, Rüdiger, Hilden, *14.11.1957. Bestellt als Vorstand: Karoff, Niclas Florian, Berlin, *07.02.1971.

2020-08-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: de Wendt, Torsten, Ratingen, *12.06.1969.

2020-10-16:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2020-11-05:
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 10.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals im Umfang von EUR 861.922,00 gegen Sacheinlagen durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.10.2020 ist § 3 der Satzung in Abs. 1 und 2 sowie in Abs. 5 Satz 1 (Genehmigtes Kapital 2017/I) geändert. 80.579.567,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2017/I besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 7.109.842,00. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2020-12-15:
Die Hauptversammlung vom 08.10.2020 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 , 3 (Grundkapital), 5 (Bekanntmachungen und Informationen), 6 (Aktien und Aktionäre), 9 (Zusammensetzung, Wahlen, Amtsdauer), 10 (Vorsitz), 11 (Einberufung, Geschäftsführung, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen), 13 (Vergütung des Aufsichtsrats), 14 (Ort der ordentlichen Hauptversammlung), 15 (Einberufung der Hauptversammlung, Teilnahme an der Hauptversammlung), 16 (Leiter der Hauptversammlung) und 17 (Beschlussfassung und Wahlen) sowie weitere redaktionelle Änderungen beschlossen.

2021-05-26:
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 10.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 763.781,00 auf EUR 81.343.348,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.05.2021 ist § 3 der Satzung in Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie in Abs. 5 Satz 1 geändert. Neues Stammkapital: 81.343.348,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2017/I besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 6.346.061,00.

2022-05-27:
Die Hauptversammlung vom 28.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Das genehmigte Kapital 2017/I ist aufgehoben. Das genehmigte Kapital 2017/II ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.04.2027 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 32.537.339,00 erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das bedingte Kapital 2018/I ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2022 um bis zu 8.134.334,00 Euro zur Durchführung von bis zum 27.04.2027 begebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/I).

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