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HANDBALLWOCHE GmbH

Handball-Zeitschrift, EM-Vorschau, Tabellendritte..., Sonderheft, Aufsteiger
Adresse / Anfahrt
Fördestraße 20
24944 Flensburg
1x Adresse:

Beim Umspannwerk 2
22844 Norderstedt


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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-08-24:
Gegenstand: Herausgabe und Vertrieb von Sportzeitschriften, insbesondere der "HANDBALLWOCHE". Kapital: 25.200,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Muhl, Jürgen, *26.02.1952, Neumünster; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 28.02.2008. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 ist der Sitz der Gesellschaft von Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 9800 KI) nach Flensburg verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 3.. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die sportpresse nord GmbH (Amtsgericht Flensburg, HRB 10698 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Gesellschaft hat am 19.06.2017 mit der Medien- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 3648 FL) als herrschendem Unternehmen einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafter haben dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrages durch notariell beurkundeten Beschluss vom selben Tage zugestimmt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.04.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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