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Hanomag Härtol Berlin Lohnhärterei GmbH

Wärmebehandlung, Unternehmenspolitik, Farbeindringprüfung..., Zusatzleistung, Managementsysteme
Adresse / Anfahrt
Boxberger Straße 1
12681 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-16:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Dr. Breuer, Markus.

2007-03-15:
Änderung zu Nr. 3:; Geschäftsführer:; Seehafer, Karsten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2007-09-11:
Stamm- bzw. Grundkapital: 75.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Hanomag Härtol Parchim Lohnhärterei GmbH mit Sitz in Parchim (Amtsgericht Schwerin, HRB 7571) um 25.000 EUR auf 75.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..

2007-12-19:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hanomag Härtol Parchim Lohnhärterei GmbH mit Sitz in Parchim (Amtsgericht Schwerin, HRB 7571). durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-09-21:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 22.08.2012 Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Hanomag Härtol Gommern Lohnhärterei GmbH mit Sitz in Gommern (Amtsgericht Stendal HRB 3808) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-09-27:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 24.09.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Stendal, 3808) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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