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Hans Grosch GmbH & Co. KG

Sportanlagenservice, Sportplatzpflegemaschinen, Anbaugeräte..., Intensiv-Nassreinigung, Kunstrasenreinigung, Kunststoffreinigung, Sportanlagen
Adresse / Anfahrt
Haidering 19-21
65321 Heidenrod
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-18:
(Gegenstand: Betrieb einer Werkstatt für Bau und Reparatur von Maschinen, insbesondere Garten-, Bau- und Landmaschinen sowie Maschinen zur Pflege und Reinigung von Sportanlagen, insbesondere Kunstrasenplätzen sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere auch Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Verträge mit Dritten zum Zweck der Erweiterung der Kapitalbasis zu schließen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Haidering 19-21, 65321 Heidenrod. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Grosch Verwaltungs GmbH, Heidenrod (Amtsgericht Wiesbaden HRB 33081), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-24:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 22.12.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Grosch, Johannes, Bad Schwalbach, *10.03.1953 unter der Firma Hans Grosch Werkstattbetrieb e.K. in Heidenrod betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2022-01-31:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 28.01.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.