Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Hans Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Steuerberater, Zustimmen, Steuerkanzlei..., Reichweitemessung, Anzeigenkampagnen, Sitzungsdaten, Sessionstatus, Effizienzmessung, Nutzerfluss
Adresse / Anfahrt
Stefanstraße 27
68753 Waghäusel
4x Adresse:

Hauptstraße 27
76709 Kronau


Zum Lachenwäldle 11
75179 Pforzheim


Philippsburger Straße 11
68753 Waghäusel


Hauptstraße 90
76707 Hambrücken


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-18:
Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die für Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. m. 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere auch die betriebswirtschaftliche Beratung, die gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sowie Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Altinger, Thomas, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Pforzheim, *28.04.1975; Hans, Peter, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Waghäusel, *13.09.1948; Hans, Mathias, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Waghäusel, *16.07.1978; Mahl, Markus, Steuerberater, Eggenstein-Leopoldshafen, *26.08.1964; Schwarz, Frank, Steuerberater, Oberhausen-Rheinhausen, *17.04.1963; Wenger, Matthias, Steuerberater, Hanhofen, *21.12.1968.

2017-05-11:
Mit der Partnerschaftsgesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.05.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HANS Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH", Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 250609) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing